Was ist eine Eigentümergemeinschaft?
Bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung kaufen Sie die Eigentümergemeinschaft gleich mit. Es handelt sich hier, wie der Name schon sagt, um die Gemeinschaft der gesamten Eigentümer. Diese Gemeinschaft hat Rechte und Pflichten, die in der Teilungserkläung, die jede Immobilie in der sich Eigentumswohnungen befinden, besitzt und in der das gesamte Miteinander der Eigentümer geregelt wird. Hier ist auch das Gemeinschafts- und Sondereigentum festgelegt und den einzelnen Wohnungen genau zu geordnet. Meistens hat jeder der Eigentümer eine Stimme, egal ob er eine oder mehrere Wohnungen innerhalb der Gemeinschaft besitzt. Aber hiervon kann es Ausnahmen geben, die dann ebenfalls in der Teilungserkläung geregelt sind. Der Teilungserklärung ist also größte Aufmerksamkeit zu schenken. Wegen des großen Umfanges dieses Themas habe ich nur Problematiken angesprochen die häufig für Unverständnis sorgen.
Wann muss die Eigentümergemeinschaft Ihre Zustimmung geben:
- Bei baulichen Veränderungen der Außenfassade( Beispiel: Einbau neuer Fenster, Anbau eines Wintergartens, der Erstellung eines neuen Balkones, dasAufstellen einer Satellitenanlage)
- Bei baulichen Veränderungen in der Wohnung die das Gemeinschaftseigentum betreffen: Beispiel( Verlegung von gemeinschaftlich genutzten Leitungen für die Heizung oder Wasserleitungen, bauliche Veränderungen von tragenden Wänden oder Bauteilen die die Statik des Gebäudes betreffen)
- Bei Veränderungen die den gemeinschaftlichen Hausflur betreffen: Beispiel( Das einsetzten einer neuen Wohnungseingangstür)
- Auch wenn Sie ein Sondernutzungsrecht besitzen wie einen eigenen Gartenanteil, Terrasse usw. hat die Eigentümergemeinschaft ein Mitspracherecht. Beispiel( Ein neuer Zaun, die Bepflanzung mit einer Hecke, die Höhe der Einfriedung und Ihre Optik, die Höhe der Bepflanzung)
- Änderungen beim Gemeinschfts und Sondereigentum können können nur in Abstimmung mit der Einentümergemeinschaft erfolgen und müssen in den meisten Fällen beim einem Notar beglaubigt werden.
- Die Eigentümer wählen mehrheitlich eine Hausverwaltung, welche alle Belange der Eigentümergemeinschaft umsetzt und verwaltet.
- Einmal im Jahr trifft sich die Eigentümerversammlung, dann werden die die Gemeinschaft betreffenden Punkte angesprochen und es wird darüber abgestimmt, außerdem wird der Hausverwalter entlastet. Das bedeutet, seine Abrechnungen werden genehmigt.