Vorkaufsrecht bei Wohnimmobilien
Achtung!, bei Vorkaufsrechten die im Grundbuch oder im Erbpachtvertrag eingetragen sind. Hier hat jemand das Recht die Wohnimmobilie oder das Grundstück vor Ihnen zu erwerben.
Sollte ein Vorkaufsrecht im Grundbuch oder im Pachtvertrag eingetragen sein ist Vorsicht geboten. Hier gilt, der im Grundbuch begünstigte besitzt ein Recht auf den Erwerb der Immobilie oder des Grundstücks vor Ihnen. Allerdings gilt hier in den meisten fällen, der mit dem Vorkaufsrecht Begünstigte muss in den fertigen Kaufvertrag mit den gleichen Konditionen einsteigen. Er muss den gleiche Kaufpreis zahlen wie im Kaufvertrag vereinbart wurde.
Falls das Vorkaufrecht ausgeübt wird, haben Sie das Nachsehen, die Immobilie ist für Sie verloren. Ihnen steht weder eine Aufwandsentschädigung noch ein Ersatz zu. Es kann passieren, dass Sie auf den Kosten für die Erstellung des Kaufvertrages sitzen bleiben, also den Entwurf bezahlen müssen.
Die Frist kann, wenn sie nicht gesondert im Vertrag Erwähnung findet bis zu 2 Monaten betragen. Erst dann tritt automatisch der von Ihnen geschlossene Kaufvertrag in Kraft.