Immobilienkaufvertrag

Verfasst von Stefanie Gülker am 10.02.2017 12:41

Üblicherweise beginnt der Verkauf der Immobilie folgendermaßen: Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück wird von unserem Büro in Augenschein genommen und Ein gewertet. Auf Wunsch erstellen wir ein aussagekräftiges Gutachten für Banken oder Käufer. Der zweite Schritt ist die Immobilie in die Vermarktung zu bringen, hier ist es wichtig möglich viele Kaufinteressenten zu erreichen. Der dritte Schritt ist die Besichtigung der Immobilie mit den Kaufinteressenten. Hierbei ist zu beachten, dass es den Käufer möglich sein sollte das Objekt mindestens zweimal an zu schauen und gegeben falls einen Fachmann mit zu bringen. Dies gibt auch dem Verkäufer Sicherheit, weil er so auch im Kaufvertrag angeben kann, dass die Immobilie vor dem Verkaus vom Käufer eingehend besichtigt werden konnte. Der vierte Schritt ist dann die Einigung über den Kaufpreis, der in diesem Stadium schriftlich festgelegt werden sollte, damit keine Unstimmigkeiten entstehen können. Im fünften Schritt sollten nun den Käufer die benötigten Unterlagen für den Immobilienkauf in Kopie ausgehändigt werden, damit er damit seine Darlehensvoranfrage bei seiner Bank machen kann. Im sechsten Schritt wird der Kaufvertragsentwurf bei einem Notar in Auftrag gegeben. Hier sollte der Kaufpreis und der Eigentumsübergang bereits eingetragen sein. Der Notar benötigt die Adresse und die Grundbuchblattnummer der Immobilie. Der Entwurf wird nun beiden Parteien zugeschickt. Er sollte eventuell von einem Anwalt angeschaut werden, wahrscheinlich treten Fragen zum Vertrag auf. Im letzten Schritt treffen sich beide Parteien im Notariat und unterschreiben den Kaufvertrag. Hierzu sind Ausweis und Steueridentitätsnummer beider Vertragsparteien mit zu bringen und dem Notar auszuhändigen. Wie hier beschrieben verläuft der Vorgang im Idealfall. Es gehört viel Erfahrung dazu, damit alles so reibungslos von statten geht. Natürlich ist dies eine kurze Zusammenfassung. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema ausführlich.